-- MySQL dump 10.13 Distrib 5.5.49, for debian-linux-gnu (x86_64) -- -- Host: localhost Database: c4immo -- ------------------------------------------------------ -- Server version 5.5.49-0+deb8u1 /*!40101 SET @OLD_CHARACTER_SET_CLIENT=@@CHARACTER_SET_CLIENT */; /*!40101 SET @OLD_CHARACTER_SET_RESULTS=@@CHARACTER_SET_RESULTS */; /*!40101 SET @OLD_COLLATION_CONNECTION=@@COLLATION_CONNECTION */; /*!40101 SET NAMES utf8 */; /*!40103 SET @OLD_TIME_ZONE=@@TIME_ZONE */; /*!40103 SET TIME_ZONE='+00:00' */; /*!40014 SET @OLD_UNIQUE_CHECKS=@@UNIQUE_CHECKS, UNIQUE_CHECKS=0 */; /*!40014 SET @OLD_FOREIGN_KEY_CHECKS=@@FOREIGN_KEY_CHECKS, FOREIGN_KEY_CHECKS=0 */; /*!40101 SET @OLD_SQL_MODE=@@SQL_MODE, SQL_MODE='NO_AUTO_VALUE_ON_ZERO' */; /*!40111 SET @OLD_SQL_NOTES=@@SQL_NOTES, SQL_NOTES=0 */; -- -- Table structure for table `A_Typen` -- DROP TABLE IF EXISTS `A_Typen`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `A_Typen` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `O_TYP` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=20 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; 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','','','Söflinger Straße','248','89075','Ulm / Donau','Deutschland','+49 731 88 03 39 00 ','+49 731 88 03 39 29','twe@twe-immobilien.de'); /*!40000 ALTER TABLE `Firma` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `G_Typen` -- DROP TABLE IF EXISTS `G_Typen`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `G_Typen` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `O_TYP` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=14 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `G_Typen` -- LOCK TABLES `G_Typen` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `G_Typen` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `G_Typen` VALUES (3,'Büro'),(4,'Praxis'),(5,'Einzelhandel'),(6,'Produktionshalle'),(7,'Gastronomie'); /*!40000 ALTER TABLE `G_Typen` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `HRubriken` -- DROP TABLE IF EXISTS `HRubriken`; 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/*!40000 ALTER TABLE `HRubriken` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Haus_Typ` -- DROP TABLE IF EXISTS `Haus_Typ`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Haus_Typ` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Typ` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=15 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Haus_Typ` -- LOCK TABLES `Haus_Typ` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Haus_Typ` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Haus_Typ` VALUES (1,'keine Angabe'),(2,'Bungalow'),(3,'Doppelhaushälfte'),(4,'Einfamilienhaus'),(5,'Mehrfamilienhaus'),(6,'Villa'),(7,'Reihenhaus'),(8,'Reihenmittelhaus'),(9,'Reiheneckhaus'),(10,'Zweifamilienhaus'),(11,'Bauernhaus'),(12,'Sonstiges'),(13,'Besondere Immobilie'),(14,'Burg Schloss'); /*!40000 ALTER TABLE `Haus_Typ` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Haustiere` -- DROP TABLE IF EXISTS `Haustiere`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Haustiere` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Haustiere` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=5 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Haustiere` -- LOCK TABLES `Haustiere` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Haustiere` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Haustiere` VALUES (1,'keineAngabe'),(2,'erlaubt'),(3,'verboten'),(4,'nach Vereinbarung'); /*!40000 ALTER TABLE `Haustiere` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Header` -- DROP TABLE IF EXISTS `Header`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Header` ( `ID` tinyint(4) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Nr1` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Nr2` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Nr3` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Nr4` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=2 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Header` -- LOCK TABLES `Header` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Header` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Header` VALUES (1,'8','5','15','2'); /*!40000 ALTER TABLE `Header` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Heizung_Typ` -- DROP TABLE IF EXISTS `Heizung_Typ`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Heizung_Typ` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Heiz_Typ` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=5 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Heizung_Typ` -- LOCK TABLES `Heizung_Typ` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Heizung_Typ` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Heizung_Typ` VALUES (1,'keine Angabe'),(2,'Etagenheizung'),(3,'Ofenheizung'),(4,'Zentralheizung'); /*!40000 ALTER TABLE `Heizung_Typ` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Links` -- DROP TABLE IF EXISTS `Links`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Links` ( `linkId` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `linkRef` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `linkText` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`linkId`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=4 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Links` -- LOCK TABLES `Links` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Links` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Links` VALUES (3,'www.ulm.de','Hier finden Sie interessante Links zur Stadt Ulm.'); /*!40000 ALTER TABLE `Links` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `O_Typen` -- DROP TABLE IF EXISTS `O_Typen`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `O_Typen` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `O_TYP` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=14 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; 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Donau'),(60,'Völklingen - Geislautern'),(61,'Unterroth'),(62,'Wiedergeltingen'),(63,'Neu-Ulm/Offenhausen'),(64,'Bolheim'),(65,'Syrgenstein-Landshausen'),(66,'Babenhausen'),(67,'Neu-Ulm - Burlafingen'),(68,'Augsburg'),(69,'Westerheim'),(70,'Giengen-Hohenmemmingen'),(71,'Olching-Neu-Esting'),(72,'Oberottmarshausen'),(73,'Weißenhorn'),(74,'Friedberg'),(75,'Bachhagel-Burghagel'),(76,'Ottobeuren'),(77,'Wulfertshausen'),(78,'Dasing'),(79,'Herbrechtingen-Bolheim'),(80,'Kirchheim'),(81,'Kissing'),(82,'Mering'),(83,'Achstetten - Stetten'),(84,'Ichenhausen'),(85,'Herbrechtingen'),(86,'Aitrach'),(87,'Ulm '),(88,'F - Falck'),(89,'Aalen'),(90,'Altheim Riedlingen'),(91,'Oberkochen'),(92,'Oberstaufen'),(93,'Blaustein'),(94,'Weiler-Simmerberg'),(95,'Königsbronn'),(96,'Kempten-St. Mang'),(97,'Rammingen-Langenau'),(98,'Blitzenreute'),(99,'Flochberg'),(100,'Bad Saulgau'),(101,'Bopfingen'),(102,'Bad Buchau'),(103,'Bad Schussenried-Roppertsweiler'),(104,'Bad Schussenried'),(105,'Eberhardzell'),(106,'Unteressendorf'),(107,'Unteressendorf '); /*!40000 ALTER TABLE `Orte` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Parkplatz` -- DROP TABLE IF EXISTS `Parkplatz`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Parkplatz` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Parkplatz` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=10 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Parkplatz` -- LOCK TABLES `Parkplatz` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Parkplatz` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Parkplatz` VALUES (1,'keine Angabe'),(2,'Garage'),(3,'Aussen Stellplatz'),(4,'Carport'),(5,'Duplex'),(6,'Parkhaus'),(7,'Tiefgarage'),(8,'true'),(9,'false'); /*!40000 ALTER TABLE `Parkplatz` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `Portale` -- DROP TABLE IF EXISTS `Portale`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `Portale` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `Portal` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Typ` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Kd_Nr` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `FTP_Server` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `FTP_User` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `FTP_Pass` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Aktiv` tinyint(1) NOT NULL, PRIMARY KEY (`ID`) ) ENGINE=MyISAM AUTO_INCREMENT=8 DEFAULT CHARSET=latin1 COLLATE=latin1_german1_ci; /*!40101 SET character_set_client = @saved_cs_client */; -- -- Dumping data for table `Portale` -- LOCK TABLES `Portale` WRITE; /*!40000 ALTER TABLE `Portale` DISABLE KEYS */; INSERT INTO `Portale` VALUES (1,'ImmoScout24','ImmoScout','5709060','ftp.immobilienscout24.de','5709060','maybach',0),(2,'ImmoWelt','OpenImmo','339215','ftp.immowelt.net','wi_339215','ayny9752',1),(3,'ImmoZentral','OpenImmo','','','','',0),(4,'ImmoNet','OpenImmo','','ftp.immonet.de','','',0),(5,'NewHome','OpenImmo','','','','',0),(6,'PrivatImmobilien','OpenImmo','','','','',0),(7,'ImmoPool','ImmoXML','','','','',0); 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Ablösesumme

Im Rahmen der Umschuldung ist die Ablösesumme der noch nicht getilgte Teil des abzulösenden Darlehens. Beispiel: Sie haben ursprünglich ein Darlehen in Höhe von € 125.000,- aufgenommen und nach 10 Jahren bereits € 40.000 abbezahlt. Die Ablösesumme würde hier € 85.000,- betragen.

\r\n

Ablösung

Unter Ablösung (auch Umschuldung) versteht man in der Baufinanzierung das Ersetzen eines bestehenden Kredites durch ein neuen Kredit. Dabei kann z.B. ein kurzfristiger Bankkredit in ein langfristiges Hypothekendarlehen oder ein Darlehen mit variabler Zinsvereinbarung in ein Darlehen mit Festverzinsung umgewandelt werden. Darüberhinaus kann auch die Zinsbindungsfrist eines Darlehens auslaufen und der Darlehensnehmer ist mit den nun neu zuverhandelnden Konditionen seiner Bank nicht einverstanden, so daß eine Verlängerung des Darlehens bei dieser Bank für ihn nicht in Frage kommt und er deshalb oder aus sonstigen Gründen die Bank wechseln möchte.

\r\n

Abnahmeverpflichtung

Unter Abnahmeverpflichtung versteht man die Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich ein Darlehen innerhalb einer vorher vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen zu lassen.

\r\n

Abschlußgebühr

Mit Abschluß eines Bausparvertrages wird in der Regel eine Abschlußgebühr fällig, welche sich nach der Höhe der Bausparsumme richtet. Sie wird entweder in einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet.

\r\n

Abschreibung

Als Abschreibung bezeichnet man die Wertminderung oder den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes (AfA = Absetzung für Abnutzung), die jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden kann, d.h. gegen bestimmte Einkünfte verrechnet werden kann. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen linearer Abschreibung (jedes Jahr bleiben die Beträge gleich hoch) und degressiver Abschreibung (zu Beginn der Abschreibungsperiode hohe Beträge, später sinkende Beträge). Die Höhe der Abschreibung ist abhängig von der Nutzungsart, der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und der steuerlichen Gesetzgebung.

\r\n

Abtretung

Unter Abtretung versteht man die Übertragung eines Rechtes auf einen neuen Gläubiger (z.B. Darlehensgeber). Bei der Baufinanzierung kommen Abtretungen im Rahmen der Umschuldung vor. Dabei erübrigt eine Abtretung die Eintragung einer neuen Grundschuld in das Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers.

\r\n

Agio

Als Agio bezeichnet man ein Aufgeld, das ein Käufer oder Darlehensnehmer für die Bereitstellung eines Darlehens bezahlen muß. Bei Darlehen ist es in der Regel ein Aufschlag (oder eine Zinsvorauszahlung) auf den Nominalbetrag des Darlehens.

\r\n

Allgemeine Darlehensbedingungen

Dies sind die Vertragsbestimmungen einer Bank, welche für alle Kunden für die Abwicklung eines Darlehens gelten. Darin geregelt sind die Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer.

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Amtlicher Lageplan

Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers, angrenzende Grundstücke eines Grundstückes.

\r\n

Anderkonto

Ein Anderkonto oder Notaranderkonto ist ein Konto, welches auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet ist. Auf ein solches Konto kann die Bank eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung des Darlehensnehmers bis zu endgültigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch vornehmen.

\r\n

Anfänglicher effektiver Jahreszins

Alle Banken müssen gem. der Preisangabenverordnung (PAngV) als Preis ihrer vergebenen Kredite die pro Jahr vom Darlehensnehmer tatsächlich geleistete Gesamtbelastung in Prozent der Darlehenssumme ausweisen. Dies ist der Effektivzins p.a. oder effektive Jahreszins. Da die Höhe dieses Zinses für das vergebene Darlehen i.d.R. nur für eine bestimmte Laufzeit (Zinsbindungsfrist, z.B. 5 Jahre fest, 10 Jahre fest) garantiert wird, kann sich nach Ablauf dieser Frist der Preis für das Darlehen in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt am Markt üblichen Konditionen ändern. Deshalb spricht man auch vom \"anfänglichen\", effektiven Jahreszins.

\r\n

Annuität

Als Annuität bezeichnet man die vom Darlehensnehmer zu erbringende Jahresleistung für ein aufgenommenes Darlehen, d.h. der Betrag, den der Darlehensnehmer jedes Jahr an die Bank zurückzahlen muß. Dabei setzt sich diese Annuität zusammen aus der Zinsleistung (ist die Bezahlung von Zinsen an die Bank für die Gewährung des Darlehens) und der Leistung zur Tilgung des Darlehens (ist das eigentliche Zurückzahlen des Darlehens). Zinssatz und Tilgung werden in Prozent des aufgenommenen Darlehensbetrages (nominale Darlehenssumme) ausgedrückt.

\r\n

Annuitätendarlehen

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer das Darlehen bis zu seiner Rückzahlung mit einer gleichbleibender Jahresleistung (Annuität) in gleichbleibenden Raten (z.B. vierteljährlich oder monatlich) zurückzahlt. Die Annuität setzt sich aus der Zinsrückzahlung an die Bank und der Tilgungsleistung des Darlehens zusammen. Im zeitlichen Verlauf vermindert sich der Anteil der Zinszahlungen und es erhöht sich der Anteil der Tilgungsleistung, da die Darlehensschuld mit jeder Zahlung einer Rate geringer wird und somit die darauf entfallenden Zinsen sinken.

\r\n

Anschaffungskosten

Als Anschaffungkosten bezeichnet man die Summe aller Aufwendungen, die im Falle eines (Immobilien-)Kaufs aufgewendet werden müssen. Diese setzten sich in der Regel zusammen aus dem Kaufpreis für die Immobilie, die Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr) sowie die Kosten für den Vertragsabschluß (Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren). Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen. Diese Anschaffungskosten sind ggf. in Form der Absetzung für Abnutzung (Afa) steuerlich absetzungsfähig.

\r\n

Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen

Herstellungskosten, die unmittelbar im Anschluß an den Erwerb eines Gebäudes anfallen und der Erhaltung des Gebäudes dienen. Insbesondere nachgeholte, vom Verkäufer zurückgstellte Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.

\r\n

Anspruch auf weitere Darlehen

Wenn Sie Anspruch auf weitere Darlehen haben, können diese Darlehen Ihre monatliche Belastung senken, da sich die Höhe des neu aufzunehmenden Kredites vermindert. Addieren Sie die Höhe der Ihnen zustehenden Darlehen zu Ihrem verfügbaren Eigenkapital. Folgende Darlehensansprüche können bestehen: Bauspardarlehen Wenn Sie in der Vergangenheit einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer Bausparkasse, wann und in welcher Höhe das Darlehen zur Verfügung gestellt werden kann. Arbeitgeberdarlehen Manche Arbeitgeber fördern der Erwerb von eigengenutztem Wohnraum durch zinsgünstige Darlehen. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach den Bedingungen zur Gewährung eines solchen Darlehens. Verwandtendarlehen Kredite innerhalb der Verwandtschaft, z.B. von den Eltern, müssen hier aufgeführt werden, wenn diese zurückbezahlt werden müssen. Meistens sind diese Darlehen zinslos oder besonders zinsgünstig. Die Tilgung jedoch belastet die Ausgabenseite. Geschenkte Gelder zählen zum Eigenkapital und sind dort zu listen.

\r\n

Arbeitgeberdarlehen

\"Einige Unternehmen bieten ihren Betriebsangehörigen für den Erwerb von Wohnungseigentum Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Die dem Arbeitnehmer entstehenden \"\"geldwerten Vorteilen\"\" sind unter bestimmten Bedingungen zu versteuern.\"

\r\n

Arbeitnehmer-Sparzulage

siehe Sparzulage

\r\n

Auflassung

Unter Auflassung versteht man die Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie zur Übertragung des Eigentums. Diese Auflassung muß i.d.R. zusammen mit dem Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Mit der Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ist dann das Eigentum an den Käufer übertragen worden.

\r\n

Auflassungsvormerkung

Eine Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung in das Grundbuch, welche einem Käufer eines Grundstücks einen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert.

\r\n

Aufwendungsdarlehen

Als Aufwendungsdarlehen bezeichnet man zinsgünstige Darlehen vom Staat zur Förderung des Wohnungsbaus. Für die Gewährung solcher Darlehen gibt es bestimmte Auflagen, über die die örtlichen Ämter für Wohnungswesen infomieren.

\r\n

Außenanlagen

Als Außenanlagen bezeichnet man alle Anlagen außerhalb des Bauwerkes (Gebäudes). Für nicht gewerbliche Bauwerke sind dies in der Regel Mauern und Zäune einschließlich Türen, Tore und Schranken. Bei größeren Anlagen oder Gewerbeflächen können weitere Kosten entstehen für Einfriedungen, Geländebearbeitungen, Versorgungs- und Abwasseranlagen, Straßen und Wege, Treppen, Grünflächen und andere Außenanlagen für besondere Zweckbestimmungen dazukommen.

\r\n

Auszahlungskurs

Der Auszahlungskurs gibt an, in welcher Höhe das Darlehen nach Abzug der vereinbarten Kosten (Damnum, Disagio) oder Gebühren (Bearbeitungs- oder Schätzgebühren) an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

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Auszahlungsvoraussetzungen

Ein Darlehen wird dem Darlehensnehmer i.d.R. erst dann ausgezahlt, wenn die von der Bank gestellten Auszahlungsvoraussetzungen durch den Nachweis verschiedener Dokumente erfüllt sind. Hierzu gehören die vollständig unterzeichneten Darlehensverträge, die Eintragung der Grundpfandrechte an der vorher vereinbarten Rangstelle in das Grundbuch sowie andere sonstige Dokumente (z.B. Einkommensnachweise, notariell beurkundete Kaufverträge, etc.).

\r\n

Avalgebühr

Für die Bereitstellung eines Darlehens kann eine Bank eine Bürgschaft verlangen. Für diese Bürgschaft, bzw. der Übernahme des Risikos bei Ausfall der Leistung sowie dem Prüfungs- und Verwaltungsaufwand kann der Bürge (z.B. ein Kreditinstitut) eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr) erheben, die vom begünstigten Darlehensnehmer zu entrichten ist ist.

\r\n

Barwert

Die Berechnung des Barwertes ermöglicht es Ihnen unterschiedliche Anlagemöglichkeiten (z.B. Wertpapier und Immobilie) miteinander zu vergleichen, unter der Annahme eines identischen Kalkulationszinses und einer vergleichbaren Laufzeit der Anlagemöglichkeiten. Für den Investor stellt sich diejenige Anlagemöglichkeit als vorteilhaft heraus, die den höheren Barwert ergibt. In den Barwert fließen auf der Einnahmenseite die jährlichen Mieterträge auf der Ausgabenseite möglicherweise anfallende Nachinvestitionen (Reparaturaufwendungen) sowie Bewirtschaftungskosten ein. Die Differenz wird auf einen fixierten Zeitpunkt, unter Einbeziehung der Zinsen für spätere Fälligkeiten, die sich im Laufe eines Betrachtungszeitraums bzw. der Lebensdauer einer Immobilie ergeben, abgezinst und der am Ende der Investitionsrechnung stehende Verkaufserlös der Immobilie wird hinzuaddiert.

\r\n

Baubeschreibung

Die meist durch einen Architekten erstellte Baubeschreibung erklärt die bei der Durchführung eines geplanten Bauvorhabens angewendeten Techniken und eingesetzten Materialien und Rohstoffe. Durch die Baubeschreibung kann man die Bauweise eines Gebäudes besser beurteilen. Sie ist u.a. auch ein Bestandteil für den Antrag zur Erteilung einer Baugenehmigung.

\r\n

Baufreigabe

Nachdem Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt erhalten haben, können Sie noch nicht mit dem Bauen beginnen. Vorher müssen Sie sich noch vom Bauamt eine Baufreigabe erteilen lassen, in der z. B. die Baustellenzufahrt, die Feuerwehrzufahrt usw. geregelt ist.

\r\n

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Dieser sagt aus, daß dem beantragten Bauvorhaben in Abhängigkeit des Erfüllens bestimmter Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung keine Hindernisse entgegenstehen. Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Eine Baugehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig.

\r\n

Bauherr

Als Bauherr wird bezeichnet, wer selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben in eigenem Namen durchführt oder durchführen läßt. Der Bauherr trägt alle Risiken der Bauvorbereitung, -durchführung und der Bauherrnhaftung. Er entscheidet über die architektonische und technische Gestaltung des Bauvorhabens sowie die Art der Finanzierung und ihre Absicherung.

\r\n

Baukosten

Als Baukosten bezeichnet Kosten, die bei der Errichtung eines Bauwerkes entstehen. Dies sind u.a. die Kosten für den gesamten Roh- und Ausbau des Bauwerkes einschließlich der dazu notwendigen Baustelleneinrichtung, Kosten für Installationsabeiten (z.B. für Abwasser, Wasser, Wärme, Strom und Fernmeldetechnik), Kosten für technische Anlagen zum Betrieb der Installationen, betriebliche Einbauten sowie andere, besondere Bauausführungen.

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Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung), Kosten für die Beschaffung von Baugeldern (z.B. Disagio) sowie ggf. anfallende Bereitstellungszinsen.

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Bauplan

ist ein Plan, in dem das Haus/die Eigentumswohnung maßstabsgerecht von einem Architekten dargestellt wird.

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Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den ein Darlehensnehmer bzw. Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvorvertrag, welcher über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen wird.

Bauträger

Als Bauträger bezeichnet man Unternehmen, welche i.d.R. im Auftrage eines Bauherren Grundstücke erwerben und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um diese Interessenten zum Kauf anzubieten. In einigen Fällen kann der Bauträger auch gleichzeitig der Bauherr sein.

Bearbeitungsgebühr / -entgelt

Von den Banken i.d.R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Diese wird i.d.R. bei Auszahlung des Darlehens vom Darlehensbetrag abgezogen, d.h. nicht 100 Prozent des Darlehens werden ausbezahlt.

Belastung, monatliche

Als monatliche Belastung wird der Betrag bezeichnet, welchen der Darlehensnehmer jeden Monat für Zins und Tilgung zurückzahlen muß. Die Bank wird im Rahmen der Bonitätsprüfung ermitteln, ob der Darlehensnehmer diese monatliche Belastung leisten kann, d.h. ob er nach Abzug dieses Betrages von seinem ihm monatlich netto zur Verfügung stehenden Gehaltes genug finanzielle Mittel aufbringen kann, um seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Höhe der Mittel für den Lebensunterhalt richtet sich nach der individuellen Situation des Darlehensnehmers (Familienstand, laufende Haushaltskosten, sonstige Verbindlichkeiten, etc.).

Beleihungsgrenze

\"Die Beleihungsgrenze gibt den Teil eines nachgefragten Darlehens wieder, welchen eine Bank bereit ist zu finanzieren. Dies sind für erstellige Hypotheken (erststelliger Beleihungsraum) i.d.R. 60 Prozent des \"\"vorsichtig\"\" ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Die Mittel für solche Darlehen beschafft sich die Hypothekenbank durch den Verkauf von Pfandbriefen. Viele Hypothekenbanken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erstellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.\"

Beleihungsobjekt

Als Beleihungsobjekt bezeichnet man das Grundstück, Haus oder die Wohnung, welche als Sicherheit für eine geplante Baufinanzierung dienen soll.

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Zinsen, welche die Bank dem Darlehensnehmer für den Zeitraum zwischen der Bereitstellung des Darlehens (Darlehenszusage) und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Darlehens (Auszahlung) in Rechnung stellen kann. Die Begründung dafür liegt darin, daß der Darlehensgeber mit der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung Refinanzierungskosten bei der Bank verursachen.

Bewirtschaftungskosten

Als Bewirtschaftungskosten bezeichnet man die Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung einer Immobilie, so z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen und öffentliche Gebühren (z.B. Müllabfuhr, Wasser, Straßenreinigung, usw.).

Bodenrichtwert

Wird amtlich festgestellt. Ist bei jeder Gemeinde einzusehen und erfragbar.

Bodenwert

Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbsnebenkosten) x rentabler Grundstücksgröße.

Bonität

Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit des einzelnen Darlehensnehmers. Dieser muß nach Abzug der für eine angemessene Lebensführung erforderlichen Beträge von seinen regelmäßig erzielten Einkünften in der Lage sein, die laufende Kreditkosten (monatliche Belastung) zu zahlen. Weiterhin wird überprüft, ob er mit seinem bisherigen Verhalten ihm eingegangene Verpflichtungen stets pünktlich nachgekommen ist. Die Bank holt sich diese Infomationen bei den verschiedenen Anbietern von Auskünften (z.B. Schufa).

Bürgschaft

Durch einen Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich ein Bürge gegenüber einem Darlehensgeber, für die Erfüllung einer näher bezeichneten Verbindlichkeit oder Verpflichtung des Darlehensnehmers einzustehen. Eine Bürgschaft dient damit zur Sicherung einer Forderung des Gläubigers (z.B. eine Bank) bei Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Schuldners. Der Darlehensgeber verlangt i.d.R. eine sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ohne daß die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners feststehen muß. Der Bürge erhebt für die eingegangene Bürgschaft eine Bürgschaftsgebühr.

Bürgschaftsgebühr

Für die Stellung einer Bürgschaft erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos sowie den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder laufende Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem begünstigten Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.

Courtage

\"Als Courtage bezeichnet man den \"\"Maklerlohn\"\" für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die Vermittlung eines Vertrages. Ein Courtageanspruch ist dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen ist der Maklerlohn erfolgabhängig. Die Höhe der Courtage bemißt sich deshalb auch nicht nach dem Aufwand, sondern i.d.R. nach einem Prozentsatz des Objektpreises, bei Miet- und Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.\"

Damnum

Als Disagio oder auch Damnum (Abgeld) bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlung eines Darlehens. Dieses Abgeld, welches für die Gewährung des Kredites erhoben wird, wird i.d.R. in Prozent des Darlehensbetrages ausgedrückt und meist bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten. Das Disagio gehört zu den Geldbeschaffungskosten und ist damit sofort in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.

Darlehenshöhe

Die Darlehenshöhe ist der Nominalbetrag oder Nennbetrag eines Darlehens, welcher sich allerdings vom Auszahlungsbetrag unterscheiden kann. In den meisten Fällen kann man die Darlehenshöhe berechnen, indem man die zur Verfügung stehenden Eigenmittel von den Gesamtkosten abzieht.

Darlehensvertrag

Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Das Darlehen kommt zustande durch einen Darlehenantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Darlehensvertrag wird die Höhe des Darlehens, die Konditionen, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen vereinbart.

Disagio

Als Disagio oder auch Damnum (Abgeld) bezeichnet man die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlung eines Darlehens. Dieses Abgeld, welches für die Gewährung des Kredites erhoben wird, wird in der Regel in Prozent des Darlehensbetrages ausgedrückt und meist bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten. Das Disagio ist für einen festgelegten Zeitraum vorrausbezahlter Teil der Darlehenszinsen, der bei der Darlehensauszahlung einbehalten wird. Dadurch verringert sich der Normalzins für die gesamte Zinsbindungsdauer. Das Disagio gehört zu den Geldbeschaffungskosten und ist damit sofort in voller Höhe als Werbungskosten im ersten Jahr für Kapitalanleger absetzbar. Zur genauen Prüfung der individuellen steuerlichen Vorteile sollte ein Steuerberater herangezogen werden.

Effektiver Jahreszins

\"Alle Banken müssen gem. der Preisangabenverordnung (PAngV) als Preis ihrer vergebenen Kredite die pro Jahr vom Darlehensnehmer tatsächlich geleistete Gesamtbelastung in Prozent der Darlehenssumme ausweisen. Dies ist der Effektivzins p.a. oder effektive Jahreszins. Da die Höhe dieses Zinses für das vergebene Darlehen i.d.R. nur für eine bestimmte Laufzeit (Zinsbindungsfrist, z.B. 5 Jahre fest, 10 Jahre fest) garantiert wird, kann sich nach Ablauf dieser Frist der Preis für das Darlehen in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt am Markt üblichen Konditionen ändern. Deshalb spricht man auch vom \"\"anfänglichen\"\", effektiven Jahreszins.\"

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist die staatliche Förderung beim Kauf oder Bau einer selbst-genutzten Immobilie. Auch Ausbauten oder Erweiterungen können gefördert werden. Die Eigenheimzulage kann im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Jede natürliche, steuerpflichtige Person kann einmal im Leben eine Eigenheimzulage beim Finanzamt beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung zuzüglich des Vorjahres bei Alleinstehenden € 70.000,- und bei Verheirateten € 140.000,- nicht übersteigt. Der Betrag erhöht sich für jedes zum Haushalt zugehörige Kind um 30.000,- €. Die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für selbst genutztes Wohneigentum zuzüglich den Anschaffungskosten für Grund und Boden, sie beträgt maximal \r\n€ 125.000,-. Die Fördersumme beträgt jährlich 1% der Bemessungsgrundlage, also maximal € 1.250,-. Sie wird acht Jahre lang immer im März des betreffenden Jahres ausgezahlt. Die Eigenheimzulage sowie die Kinderzulage ( •Baukindergeld) sind im Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) geregelt

Eigenkapital

Als Eigenkapital bezeichnet man im Rahmen der Baufinanzierung alle finanziellen Mittel, die einem Darlehensnehmer für die Finanzierung neben dem Darlehen einer Immobilie zur Verfügung stehen. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Bank- und Sparguthaben sowie der Erlös auf dem Verkauf von Wertpapieren und Aktien. Im weiteren Sinne kann man auch das im Eigentum stehende Baugrundstück, bereits bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen dazuzählen.

Eigenleistung

Unter Eigenleistung versteht man die persönliche Arbeitsleistung, die für den Bau oder Ausbau eines Bauwerks eingesetzt wird und somit entsprechende Handwerkerlohnkosten einspart. Eigenleistungen können durch den Bauherren selbst aber auch durch seine Angehörigen, Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannte erbracht werden.

Eigennutzung

Unter Eigennutzung versteht man die Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken. Dies ist u.a. eine zwingende Voraussetzung zur Gewährung der Eigenheimzulage.

Eigentümerversammlung

In der Eigentümerversammlung findet der Informationsaustausch zwischen der •Hausverwaltung und den Eigentümern ( •Eigentümergemeinschaft) aber auch die Beschlussfassung statt. Sie wird mindestens einmal jährlich vom Verwalter einberufen. Außerordentliche Eigentümerversammlungen können schriftlich und unter Angabe des Zweckes von mind. ¼ der Ei-gentümer beim Verwalter beantragt werden. Den Vorsitz in der Wohnungseigentümerversammlung führt, sofern nichts anderes beschlossen wurde, der Verwalter. Über die Beschlüsse in der Versammlung ist eine Niederschrift anzulegen, die von den Eigentümern eingesehen werden darf.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung umfaßt das Einzeleigentum an einer Wohnung (Sondereigentum), den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen (Gemeinschaftseigentum). Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die das ganze Objekt betreffende Kosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer nach diversen Verteilungsschlüsseln umgelegt.

Einheitswert

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für die Bemessung der Grundsteuer. Seit 1997 werden diese Einheitswerte nicht mehr festgelegt, da seit dieser Zeit die Erbschafts- und Grunderwerbsteuer auf Basis von Grundbesitzwerten erhoben werden.

Einliegerwohnung

Kleinere, abgeschlossene Wohnung in einem Einfamilienhaus.

Endfälliges Darlehen

Als endfälliges Darlehen bezeichnet man ein Darlehen, welches im Gegensatz zum Annuitätendarlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird (auch endfällige Tilgung genannt). Während der gesamten Laufzeit sind nur die Zinsen an die Bank zu entrichten.

Enthaltener Grundstückswert

Als Enthaltener Grundstückswert bezeichnet man den in der Ablösesumme enthaltenen Grundstückswert. Dieser kann sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt der Kostenermittlung richten.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht (meistens 99 Jahre), auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Das Grundstück wird sozusagen nur gemietet. Im Gegenzug zahlt der Grundstücksnutzer einen Erbbauzins. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken beliehen.

Erschließung

Als Erschließung bezeichnet man alle Aktivitäten, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, aber außerhalb des Baugrundstücks liegen. Dies ist z.B. die Anschließung des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung sowie die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Für die Anschlüsse ist i.d.R. die Gemeinde zuständig. Allerdings wird der Grundstückseigentümer nach der kommunalen Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.

Erwerbskosten

Alle beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallenden Kosten, z.B. für Maklerprovisionen, Gerichts- und Notargebühren, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für sonstige Gebühren. Diese können i.d.R. steuerlich abgesetzt werden.

Exposé

Als Exposé bezeichnet man das Objektangebot eines Immobilienmaklers. Dieses enthält im Normalfall folgende Angaben: Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks, Art, Alter und Zustand des Gebäudes, Ausstattung, Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Zimmer, Höhe des Kaufpreis- oder Mietzinsforderung, zu übernehmende Belastungen, ggf. Höhe der Kaution oder Mietvorauszahlung sowie schließlich Name und Anschrift des Verkäufers oder Vermieters. Für ein Exposé besteht nach der Makler- und Bauträgerverordnung eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren.

Fälligkeit

Als Fälligkeit bezeichnet man den Zeitpunkt, zu dem das Geld benötigt wird (Auszahlung). Der Zahlungszeitpunkt wird oft im Kaufvertrag festgelegt.

Fertighaus

Ein Fertighaus ist ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude. Fertighäuser werden meistens schlüsselfertig an den Käufer übergeben, teilweise aber auch als Ausbauhaus, bei dem ein Teil des Innenausbaus vom Bauherrn in Eigenleistung erbracht werden kann. Im Normalfall werden auch Fertighäuser von Banken finanziert, einige Banken jedoch verweigern die Finanzierung von Fertighäusern von Billigherstellern i.d.R. aus Osteuropa.

Festzinshypothek

Eine Festzinshypothek ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung) garantiert. Das Gegenteil der Festzinshypothek ist ein Gleitzinsdarlehen, bei welchem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern kann.

Finanzierungsplan

Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Aufstellung aller entstehenden Herstellungs- und Erwerbskosten und der zur Finanzierung dieser Kosten dienenden Eigen- und Fremdmittel. Aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den in die Finanzierung einfließenden Eigenmittel ergibt sich der Kredit- oder Finanzierungsbedarf, bzw. die Höhe des Darlehens.

Flurkarte

Ein Flurstück ist der katasteramtlicheBegriff für ein Grundstück und wird mit einer Flurstücksnummer gekennzeichnet. Ein Grundstück kann auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Mehrere Flurstücke ergeben eine Flur. Mehrere Flure ergeben eine Gemarkung. Eine Flurkarte ist ein Ausschnitt aus einer Gemarkungskarte.

Gemeinschaftseigentum

Hierunter versteht man das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen (§1 V WEG). Zum Gemeinschaftseigentum gehören also diejenigen Bestandteile des Gebäudes, die nicht verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird. Zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören Teile des Gebäudes, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Aber auch Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, wie z.B. die Außenfassade, Rohr- und Kabelleitungen, tragende Wände, etc..., gehören immer zum Gemeinschaftseigentum.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind ein Teil der Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Sie betragen ca. 0,5%-1% vom Kaufpreis und werden vom Amtsgericht für Eintragungen und Umschreibungen im Grundbuch berechnet.

Gewerbedarlehen

Als Gewerbedarlehen bezeichnet man ein Darlehen für gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels, etc.

Gewerbeeinheiten

Gewerblich genutzte Objekte, also Büro- und Geschäftshäuser, Lagergebäude, Werkstatt- und Fabrikgebäude, Hotels etc.

Grundbuch

Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis der Rechtsverhältnisse an den Grundstücken. Das Grundbuch besteht aus mehreren Grundbuchblättern, auf denen die relevanten Rechtsver-hältnisse verzeichnet sind. Eigentumsübertragungen, Belastungen von Grundstücken oder auch Rechte an Grundstücken müssen um wirksam zu sein im Grundbuch eingetragen werden (§§ 873, 875 BGB).Wer Einsicht in das Grundbuch nehmen möchte, muss ein berechtigtes Interesse darlegen.

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Immobilie, auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung, fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% vom Kaufpreis an. Die Steuerschuldner sind die Käufer und die Verkäufer gemeinsam (§§ 1, 11, 13 GrEStG), i.d.R. wird jedoch im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer die Steuer zu zahlen hat.

Grundschuld

Eine Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks zur Darlehensabsicherung (Darlehen). Durch Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch erhält der Darlehensgeber, zu dessen Gunsten die Belastung eingetragen wurde, das Recht eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu erhalten (§ 1191 BGB). Die Grundschuld ist unabhängig vom tatsächlichen Bestand der Forderung, d.h. sie erlischt nicht automatisch mit der Rückführung der Darlehensforderung.

Grundschuldbestellung

Eine Grundbuchbestellung ist eine notarielle Urkunde, mit der ein Grundstückseigentümer der Belastung seines Grundstückes zur Sicherung eines Darlehens zustimmt. Gleichzeitig stellt er mit dieser Urkunde auch den Antrag, diese Zustimmung der Belastung in das Grundbuch einzutragen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen. Sie bemißt sich in ihrer Höhe durch die Festsetzung eines Einheitswertes des Grundstücks. Erhoben wird die Grundsteuer durch die Gemeinden.

Güterstand

Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese müssen aber durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.

Hausverwaltung

Die Hausverwaltung ist zuständig für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit auf der •Eigentümerversammlung. Der Verwalter kann höchstens für fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung ist möglich und muss von den Eigentümern frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellzeit erneut beschlossen werden. Gesetzliche Regelungen sind im § 26 WEG zu finden.

Hypothekendarlehen

Unter Hypothekendarlehen versteht man ein langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird. Dabei wird der vereinbarte Zins in seiner Höhe für viele Jahre festgeschrieben, um den Darlehensnehmer vor kurzfristigen Zinsschwankungen abzusichern.

Immobilie

Eine Immobilie ist ein bebautes oder unbebautes Grundstück.

Instandhaltungsrücklage

Die ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ist gesetzlicher Bestandteil der Verwaltung (Hausverwaltung) (§ 21 V WEG). Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht von der Wohnungseigentümergemeinschaft derartige Maßnahmen zu verlangen. Zu diesem Zweck können die Eigentümer auf der Eigentümerversammlung beschließen, dass eine Rücklage monatlich angespart wird.

Kaltmiete

Unter der Kaltmiete versteht man die Mietzahlung, auch Mietzins genannt, die der Mieter ohne die Betriebskosten an den Vermieter, aufgrund der Überlassung des Wohneigentums zu zahlen hat.

Kapitalanlage

Als Kapitalanlage bezeichnet man den Kauf einer Immobilie zu Anlage- oder Investmentzwecken und nicht zur Eigennutzung.

Kataster

Das Kataster ist das Grundstücksverzeichnis der Katasterämter (Vermessungsämter), auch Erbbaurechte und Wohnungseigentum sind verzeichnet. Es ist heute im wesentlichen ein der Grundbuchordnung dienendes Grundstücksverzeichnis. Ein Kataster umfasst Katasterbücher (Flurbuch, Liegenschaftsbuch, Eigentümerverzeichnis, alphabetisches Namensverzeichnis) und Katasterkarten ( Flurkarten und Gemarkungskarten).

Kaufpreis

Kaufpreis einer Immobilie ohne Nebenkosten, wie z.B. Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision etc.

Kubikmeter umbauter Raum

Der Umbaute Raum steht nach DIN 277 als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeroberkante gerechnet.

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Die Zahlenreihe widerspiegelt die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) monatlich veröffentlichte Indexzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang die Lebenshaltung infolge von Preisveränderungen, aber unbeeinflusst durch änderungen im Konsumverhalten oder durch Veränderungen der Güterqualitäten teurer oder billiger geworden ist.

Laufzeit

Die Laufzeit eines Darlehens ist der Zeitraum beginnend vom Vertragsbeginn des Darlehens bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. In den meisten Fällen haben Hypothekendarlehen i.d.R. eine Laufzeit von 30 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit geben die Banken noch eine Zinsbindungsfrist. Dies ist der Zeitraum, für den die Bank die Höhe des Zinses garantiert.

Leerwohnungsziffer

Prozentuales Verhältnis der Leerwohnungen zum Gesamtwohnungsbestand. Als leerstehende Wohnungen gelten alle bewohnbaren, unbesetzten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zu dauernder Vermietung oder zum Kauf angeboten werden. Die Zahl der Leerwohnungen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich mit Stichtag 1. Juni ermittelt.

Liegenschaft

Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück).

Liegenschaftsaufwand

Gemäss handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Bestimmungen erfasster Wert der im Rahmen der Nutzung einer Immobilie verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Zum L. zählen der Fremdkapitalzins, der Betriebsaufwand, der Unterhaltsaufwand und die Abschreibungen. Vertraglich ausgeschiedene Nebenkosten und kalkulatorische Liegenschaftskosten stellen keinen L. dar.

Liegenschaftssteuern

Wert aller in einer Abrechnungsperiode für die Bereitstellung von Wohn- und Geschäftsraum verbrauchten Güter und Dienstleistungen, einschliesslich der auf dem Grundstück lastenden Objektsteuern (Liegenschaftssteuern).\r\nKalkulatorische L. sind Kosten, die keine Entsprechung beim Liegenschaftsaufwand finden. Es handelt sich um die Eigenkapitalzinsen, den Unternehmerlohn und die Risikoprämie. Diese Kosten müssen aus dem Gewinn gemäss buchhalterischer Erfolgsrechnung gedeckt werden.

Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung

Wohnung auf zwei Stockwerken.

Miete

Als Miete bezeichnet man das Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Grundmiete (=Netto-Kaltmiete), die Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und die Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten).

Mietertrag

Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert der mit der Vermietung erbrachten Leistung. Der M. (=Bruttomietertrag) entspricht dem vertraglich vereinbarten Mietpreis abzüglich Nebenkosten, geschmälert um Zahlungsausfälle infolge Illiquidität oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des Mieters.\r\nNetto-M., wird aus dem Mietertrag abzüglich der Fremdkapitalzinsen, des Betriebsaufwandes, des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen, des Unternehmerlohns und der Risikoprämie berechnet.

Mitschuldner

Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einem anderen Schuldner zusammen als Gesamtschuldner für z.B. die Erfüllung eines Darlehensvertrages haftet. In häufigen Fällen ist dies der Ehegatte oder Lebenspartner eines Darlehensnehmers.

Modernisierung

Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes eines Gebäudes. Dies kann z.B. die Anpassung der Ausstattung an moderne Anforderungen (Solarenergie, Niedrigenergie) bedeuten. Davon zu unterscheiden ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen Zustands des Gebäudes dient.

Monatliche Ausgaben gesamt

Unter monatliche Ausgaben fallen alle Ausgaben, die dem Darlehensnehmer regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm finanziell zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) begleichen muß. Dies sind u.a. Ausgaben für Lebenshaltungskosten, Familie und Kinder, Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen

Monatliche freie Mittel

Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher einem Darlehensnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für eine angemessene Lebenshaltung für die Tilgung eines Darlehens und der entstehenden Zinsen übrig bleibt.

Nachfinanzierung

Wenn die ursprünglich geplanten Mittel zur Durchführung eines Bauvorhabens (z.B. Bau eines Einfamilienhauses) plötzlich nicht mehr ausreichen, benötigt der Bauherr eine Nachfinanzierung. Eine solche Nachfinanzierung sollte i.d.R. vermieden werden, da die Banken mitunter für das weitere Darlehen einen höheren Zins verlangen.

Nachrang

Rangstelle im Grundbuch nach einer besser plazierten Voreintragung. Die Rangstelle kann Auswirkungen auf eine eventuell notwendige Sicherheitenverwertung (z.B. Zwangsversteigerung) haben.

Nachrangfinanzierung

Zur Sicherung eines Darlehens verpflichtet sich ein Darlehensnehmer i.d.R. zur Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Unter Nachrangfinanzierung versteht man ein Darlehen, welches zur Absicherung nicht an erster Stelle im Grundbuch steht sondern im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten erscheint (z.B. an zweiter Stelle). Kann der Darlehensnehmer sein Darlehen nicht mehr zurückzahlen, werden zuerst die an erster Stelle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigt. Wegen dieses höheren Risikos werden die Nachrangfinanzierungen von den Banken meist zu teureren Konditionen angeboten. Im Allgemeinen spricht man von einer Nachrangfinanzierung, wenn die Finanzierung, den Teil, der über den erstelligen Beleihungsraum (bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes) hinausgeht, abdeckt.

Nebenkosten

Sind für vertraglich vereinbarte Leistungen des Vermieters zu entrichten, die nicht bereits im Mietzins inbegriffen sind; z.B. die Kosten für Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung, Hausbetreuung, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Serviceabonnement für Waschautomaten und Tumbler, Kehrichtabfuhr, Gartenunterhalt, Gebäudeversicherung und Verwaltung. N. werden vom Mieter für eine Abrechnungsperiode durch Pauschalbeträge abgegolten oder durch Akontozahlungen vorgeschossen. Die N. müssen den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen (Art. 257b OR). Bei der Pauschalierung muss der Vermieter auf Durchschnittswerte dreier Jahre abstellen (Art. 4 VMWG).

Nebenleistungen

Unter Nebenleistungen versteht man alle entstehenden Zahlungsverpflichtungen, welche dem Darlehensnehmer neben Zins- und Tilgungsleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind z.B. Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten.

Nichtabnahmeentschädigung

Beantragt ein Darlehensnehmer bei einer Bank ein Darlehen und nimmt dieses Darlehen dann doch nicht in Anspruch, kann die Bank von ihm eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Diese soll der Bank die entstandenen Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung des Darlehens ersetzen.

Nominalbetrag

Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Darlehens, welcher im Vertrag vereinbart wurde. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag, den der Darlehensnehmer dann erhält, ist meist geringer als der Nominalbetrag, da noch vom Nennbetrag verschiedene Gebühren abgezogen werden.

Nominalzins

Der Nominalzins ist der im Darlehensvertrag vereinbarte, laufend zu entrichtende Zins. Er ist im Effektivzinssatz enthalten.

Notar

Der Notar ist unparteilicher Träger eines öffentlichen Amtes und für einige Rechtspflegeauf-gaben zuständig. Eine wesentliche Aufgabe eines Notars ist die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen. Eine der Hauptaufgaben dabei ist, Käufer wie Verkäufer unparteilich über deren Rechten und Pflichten aufzuklären.

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto oder Anderkonto ist ein Konto, welches auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet ist. Auf ein solches Konto kann die Bank eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung des Darlehensnehmers bis zu endgültigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch vornehmen.

Notarbestätigung

Der Notar kann einem Darlehensgeber bestätigen, daß die Eintragung einer Grundschuld an der gewünschten Stelle (meist die erstrangige Eintragung) vorgenommen werden kann. Die Notarbestätigung kann eine vorzeitige Auszahlung eines Darlehens ermöglichen, noch bevor eine Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.

Objektverbrauch

Die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage kann man grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in Anspruch genommen, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Davon unberührt sind Fälle, in denen die Eigenheimzulage nicht für den gesamten Zeitraum genutzt wurden und somit eine Teilförderung beantragt werden kann.

Objektwert

Verkehrswert, daß heißt der erzielbare Verkausfwert.

Pacht

Zeitweise überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 275 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.

Pachtzins

Entgelt für die Pacht.

Parterre, Erdgeschoss

Zu ebener Erde gelegener Gebäudeabschnitt\r\nHoch-P., eine halbe Treppe über dem Erdboden gelegenes Geschoss.

Perimeterbeitrag

Rückvergütung von Erschliessungskosten an das Gemeinwesen

Promotor

Initiant einer Bauinvestition, ohne Absicht, die Immobilie auf Dauer im Eigentum zu halten.

Rahmenmietvertrag

Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und vom Bund allgemeinverbindlich erklärter Mietvertrag.

Rangstelle

Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden.

Realkredit

Ein in der Regel gegen Verpfändung von Grund und Boden langfrisitig gegebener Kredit, der vornehmlich Investionszwecken dient. Beim Personalkredit hingegen müssen Zinsen und Tilgung unabhängig von der Person des Kreditnehmers aus dem beliehenen Gegenstand gewährleistet sein, z.B. aus dessen Erträgen oder aber aus dem Bau- und Boden- bzw. Verkehrswert.

Refinanzierung

Zur Beschaffung des Geldes, welches ein Institut an den Kunden ausleihen kann, begibt es am Kapitalmarkt Wertpapiere. Hypothekenbanken refinanzieren sich zum Beispiel durch die Ausgaben von Pfandbriefen, Sparkassen u.a. durch Spareinlagen oder die Ausgaben von Schuldverschreibungen. Grundsätzlich werden die an Kunden vergebende Darlehen fristenkongruent am Kapitalmarkt refinanziert, daß heißt die Laufzeit der Wertpapiere ist mindestens so lang wie die Zinsfestschreibungsfrist des Darlehen

Renovierung

Als Renovierung wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines Zustands eines Gebäudes definiert. Davon zu unterscheiden ist die Modernisierung, welche eine Verbesserung des Wertes oder Anpassung an moderne Anforderungen darstellt.

Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages

Das Erbbaurecht ist ein in der Regel zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Dafür wird eine Gebühr, der sog. Erbbauzins, erhoben. Wichtig bei einer Finanzierung ist, wie lange noch der Erbaurechtsvertrag für diese Grundstück läuft.(Restlaufzeit) Denn der verbleibende Zeitraum muß die voraussichtliche Laufzeit des Darlehen übersteigen.

Restschuld

Die Restschuld ist der Teil des Darlehens, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank zurückgeführt/getilgt wurde. Die Restschuld wird oft als Methode zur besseren Vergleichbarkeit von mehreren Darlehen herangezogen wo bei der o.g. Zeitpunkt, zu dem man sich die Restschuld betrachtet meist der Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist ist.

Restschuldversicherung

Bausparversicherung auch Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Versicherung, welche für den Fall des unerwarteten Ablebens des Hauptverdieners einer Familie die aus einer Baufinanzierung resultierenden Verpflichtungen sichert.

Rückgewähransprüche

Ist die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt, hat der Gründstückseigentümer gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld. Nachrangige Grunschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransrpüche abtreten.

Schufa

Der User erklärt sich damit einverstanden, daß die hier angegebenen Daten bei der zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) überprüft werden, wenn er nach Erhalt eines Kreditangebotes sich für die Freigabe seiner persönlichen Daten entschlossen hat und auf einem gesonderten Antrag durch seine persönlich geleistete Unterschrift sein Einverständnis dafür abgegeben hat. Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen, repräsentiert durch die Bundesschufa, regional verteilt auf 13 Schufagesellschaften. Aufgabe der Schufa ist es, ihren vertragspartnern informationen zu geben, die sie vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen.

Schuldübernahme

Schuldübernahme ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in einen bestehenden Darlehensvertrag unter gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen Darlehensnehmers.

Schuldzinsen

Schuldzinsen sind in der Volkswirtschaft das Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten grundsätzlich absetzungsfähig. Bei neu errichteten selbstgenutzten Wohnungen, für die der Bauantrag nach dem 30.09.1991 gestellt wurde, und die vor dem 1.1.1995 fertiggestellt oder vor diesem Zeitpunkt im Jahr der Fertigstellung angeschafft wurden, können (gem.§ 10e, Abs. 6a EStG) die mit diesem Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen im Jahr der Herstellung und in den folgenden Jahren bis zur Höhe von jeweils € 6.000 steuerlich als Sonderausgaben abgezogen werden. Im übrigen sind Zinsen bei selbstgenutzten Objekten nicht abzugsfähig.

Sonderausgaben

Im Steuerrecht (§§10, 10a-f EStG) genau festgelegte Aufwendugen, die im Rahmen der Einkommensbesteuerung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können (z.B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Ausbildungskosten, Spenden, Unterhaltungsleistungen an getrennt lebende Ehegatten, Kirchensteuer, der Verlustrücktrag und- vortrag sowie die Abzugsbeträge zur Förderng des Wohneigentums)

Sondereigentum

Im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum ist das Sondereigentum Alleineigentum des Wohnungseigentümers. Zum Sondereigentum gehören die Räume, die in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet sind.

Sondernutzungsrechte

Sondernutzungsrechte räumen einem oder einer Gruppe von Sondereigentümern ein i.d.R. alleiniges Nutzungsrecht bestimmter Teile des Gemeinschaftseigentums ein. Sie sind aus dem Grundbuch ersichtlich und werden in der Teilungserklärung aufgeführt. Sondernutzungsrechte können z.B. PKW-Stellplätze, Gartenflächen vor Parterrewohnungen oder auch Hausfassaden zwecks Werbung sein.

Sondertilgung

Als Sondertilgung beizeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Darlehensvetrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Bei einem Großteil der Kreditinstitute ist die Sondertilgung nur mit einer gesonderten Zustimmung möglich. Kreditinstitute können hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wodurch Sondertilgungen häufig unrentabel werden.

Teileigentum

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil (vgl. Teilungserklärung) an dem Gemeinschaftseigentum zu dem es gehört.

Teilungserklärung

Der Eigentümer kann mittels der Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt (vgl. Grundbuch) das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise aufteilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen verbunden ist. Wesentlicher Inhalt einer Teilungserklärung ist die Aufteilung einer Immobilie in Sondereigentum, Gemein-schaftseigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum. Die Teilungserklärung legt auch die Miteigentumsanteile (Angabe des Bruchteils) am Gemeinschaftseigentum fest, die mit dem Sondereigentum verbunden werden.

Tilgung

Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Darlehensnehmeners zur Rückführung der Darlehensschuld. Die Verrechnung der Leistung erfolgt in der Regel taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert.

Tilgungsaussetzung

Unter Tilgungsaussetzung versteht man die Vereinbarung mit einem Kreditinstitut, die vereinbarte Tilgung gegen entsprechenden Ersatz auszusetzen, wie zum Beispiel gegen Abtretung der Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer Kapitallebensversicherung. Der Darlehensnehmer zahlt während der Laufzeit lediglich die vereinbarten Zinsen an die Bank. Darlehen mit Tilgungsaussetzung werden auch Bankvorausdarlehen genannt.

Tilgungsdarlehen

Hypothekendarlehen, welche in gleichbleibenden Tilgungsraten zurückgezahlt wird. Durch den sich verringernden Zinsanteil, der der Tilgungsrate zugerechnet wird, verringert sich automatisch die monatliche Gesamtrate.

Tilgungsfreijahre

Zur Entlastung des Darlehensnehmers sind Hypopthekenbanken unter bestimmten Umständen dazu bereit, die Tilgung erst nach der oftmals schwierigen Anfangszeit beginnen zu lassen. Während der tilgungsfreien Jahre zahlt der Darlehensnehmer also lediglich Zinsen an die Bank

Tilgungsstreckung

Vereinbart ein Darlehensnehmer mit seinem Kreditinstitut ein Damnum, erhält er bei Auszahlung ein um das Damnum reduzierten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, die sich mit Hilfe eines Zusatzdarlehens ganz oder teilweise schließen läßt. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen muß allerdings zuerst getilgt werden, womit es zu einer Tilgungsstreckung des Hauptdarlehen kommt, da dieses zunächst tilgungsfrei bestehen bleibt. Dies führt in der Regel zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtdarlehens.

Treuhandauszahlung

Zahlung an vertrauenswürdige Dritte (Notaranderkonto) mit der Auflage, über dieses Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden gemachten Auflagen erfüllt sind. Zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung, zahlt die neue Bank an das abzulösende Kreditinstitut mit der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der für das abzulösende Institut eingetragenen Grundschuld über das Geld zu verfügen.

Überbauungsziffer

Verhältnis zwischen der Gebäudegrundfläche und der Grundstücksfläche; definiert die maximal zulässige überbauung eines Grundstücks.

Umbauter Raum

Der umbaute Raum beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Bauunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zur finanzierenden Objektes benötigt.

Umschuldung

Von einer Umschuldung spricht man immer dann, wenn ein existentes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Eine Umschuldung kommt dann in Frage, wenn kurzfristige Bankkredite (Zwischen-finanzierung) in ein langfristiges Hypothekenfinanzierungdarlehen umgewandelt werden sollen oder ein Gleitzinsdarlehen (variabler Zins) an Stelle einer Festzinshypothek treten soll oder ein Darlehensnehmer mit den Konditionen des existenten Darlehens nicht mehr einverstanden ist. Nach Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist nämlich hat der Darlehensnehmer das Recht eine Konditionenanpassung zu bewirken, welche, im Falle er kann bessere Zinsen bei einer anderen Bank erzielen, meist in einer Umschuldung des existenten Darlehens resultiert.

Verbindlichkeiten bei Antragstellung

Als Verbindlichkeiten bei Antragstellung bezeichnet man alle laufenden Verbindlichkeiten, die der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens hat. Im Unterschied zum Vermögen bei Antragstellung fließen diese Verbindlichkeiten indirekt mit in die Berechnung des Darlehens ein.

Verfügbare Eigenmittel

Als verfügbare Eigenmittel bezeichnet man alle finanziellen Mittel, die dem Darlehensnehmer für die Finanzierung neben den Darlehen einer Immobilie zur Verfügung stehen. Dazu zählen Barmittel, Festgeld, Bank- und Sparguthaben sowie der Erlös auf dem Verkauf von Wertpapieren und Aktien.

Vermögen bei Antragstellung

Als Vermögen bei Antragstellung werden alle Vermögenswerte des Darlehensnehmers bezeichnet, die er zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens besitzt. Im Gegensatz zu den verfügbaren Eigenmitteln fließt dieser Teil des Vermögens nicht mit in die Berechnung des notwendigen Darlehensbetrags ein.

Vermögensbildungs-Gesetz (VermBG)

\r\nDas Vermögensbildungsgesetz ist ein Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Aktuell gilt das 5. Vermögensbildungsgesetz. Das VermBG regelt die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die je nach Anlageart bis zu einem bestimmten Höchstbetrag durch Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage gefördert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung

Zahlt ein Darlehensnehmer ein Darlehen außerplanmäßig zurück, berechnet die bertroffene Bank ein Entgelt zur Kompensation der entstehenden Verluste.

Vorfinanzierung

Kurz- bis mittelfristige Kredite zur Bevorschussung von Teilen der Endfinanzierung, deren Beibringung noch nicht gesichet ist. Vorfinanzierungskredite werden anschließend durch Mittel aus der Endfinanzierung (z.B. Bausparvertrag) abgelöst.

Vorfinanzierungskredit

Kredite von z.B. Bausparkassen, die den Finanzierungsbedarf vor Zuteilung der Bausparsumme, decken. Vorfinanzierungskredite dürfen, soweit sie das Bausparguthaben übersteigen, nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Der Unterschied zum Zwischenkredit liegt darin, daß beim Vorfinanzierungskredit das zur Zuteilung erforderliche Mindestspraguthaben noch nicht angespart sein muß. Die Besicherung erfolgt meist durch Zession (Abtretung) der Rechte aus dem Bausparvertrag - sowie im Falle das das Darlehen das Bausparguthaben übersteigt - durch Bestellung einer Grundschuld.

Vorlasten

Vorlasten sind Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies sind z.B. Grundschulden aber auch wertmindernde Rechte wie Wohnrecht, Leibrente oder Nießbrauch. Maßgeblich für den Rang ist i.d.R. das Eintragungsdatum. Alle diese Rechte können aber auch hinter ein neu einzutragendes Recht zurücktreten. Dies muß jedoch einzeln mit den Gläubigern verhandelt werden.

Vorsorgungsaufwendungen

Beiträge an Versicherungen, die sich als Sonderausgaben steuerrechtlich bis zu einer bestimmten Höhe von den Einkünften abziehen lassen.

Wertermittlung

Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes. Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobile und darf nicht verwechselt werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Beleihungswert nimmt eine zentrale Funktion in der Immobilienfinanzierung ein, da er zur Ermittlung der Beleihungsgrenze herangezogen wird, der längerfristigen Risikobeurteilung dient und damit wichtiger Teil der Kreditentscheidung wird. Im Unterschied zum Verkehrswert, welcher stichtagsbezogenen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewerte Objekt für mehrere Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Vor dem Hintergrund der Risikominimierung liegt der Beleihungswert häufig unter dem Verkehrswert. In Abhängigkeit von dem ! zu finanzierenden Objekt wird der Beleihungswert auf verschiedene Arten berechnet. Bei eingenutzten Ein-/ und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert (Boden- und Gebäudewert) ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein gewisser Sicherheitsabschlag zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten in Ansatz gebracht. Bei Mehrfamilienhäusern und anderen Renditeobjekten wird zuzüglich zum Sachwert der Ertragswerts bestimmt, wobei der Ertragswert im Vordergrund steht. Die Basis des Ertragswertes bildet die auf Dauer erzielbaren Mieteinnhamen.

Wohndichte

Zahl der Bewohner pro Wohnraum; gemäss eidg. Volkszählung 1980 gesamtschweizerisch 0,70 Personen. \r\nWohneigentümerquote, Wohneigentumsquote \r\nAnteil der Haushalte, die Eigentümer ihrer Erstwohnung (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind; gemäss eidg. Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch 31,3%.\r\nErweiterte W., umfasst auch jene Haushalte, die nicht Eigentümer ihrer Erstwohnung sind, aber über Eigentum an Wohnungen (Zweit- und Ferienwohnungen, Mietwohnungen) verfügen; gemäss Mikrozensus 1986 gesamtschweizerisch rund 34%.

Wohnfläche

Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören exclusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller, Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Wohnfläche wird herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung sowe in Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

Wohnrecht

Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch nicht auf andere Personen übertragbar.

Zeitwert

Neuwert abzüglich Wertminderungen, die infolge Alters, Abnutzung oder mangelnden Unterhalts eingetreten sind.

Zinsabschlag

Nach dem Zinsabschlaggesetz vom 9.11.1992 werden seit dem 1.1.1993 alle Zinseinkünfte grundsätzlich der Einkommenssteuer unterzogen. Dies geschieht durch einen Zinsabschlag von 30%. Der Abschlag wird von dem jeweiligen Institut dem Kunden sofor abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Erteilt der Kunden dem jeweiligen Kreditinstiut einen Freistellungsauftrag, wird der Abzug vermieden.

Zinsbindungsfrist

siehe Zinsfestschreibung

Zinsfestschreibung

Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgeschrieben werden. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, daß der Darlehensnehmer seine finanzielle Belastung langfristig sicher rechnen kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfrisitge Zinsfestschreibung zu sichern.

Zusatzsicherheiten

Unter bestimmten Umständen können Banken zusätzliche Sicherheiten verlangen. Hierzu zählen zum Beispiel Bürgschaften von Banken oder vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von Verwandten, Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus Bausparverträgen sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

Zweckbestimmungserklärung

Vereinbarung zwischen der Bank und dem Darlehensnehmer bzw. Grunstücks-eigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.

Zwischenkredit/finanzierung

Zwischenfinanzierungen dienen zur Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs bis zur endgültigen Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel. Zwischenfinanzierungen finden in der Regel ihre Anwendung innerhalb der Bauphase zur Begleichung evtl. anfallender Kosten, wie zum Beispiel Handwerkerrechnungen etc.
','ohne'),(2,'Wachter Immobilien','\r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n
Josef WachterBüro Bad Buchau
Kirchenöschle 28
88422 Betzenweiler
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Schussenrieder Str. 34
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Mobil:+49 171 6216776
 
Email:info@wachter-immobilien.com
','ohne'),(4,'Allgemeine Geschäftsbedingungen','1. Maklervertrag \r\n

\r\n

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit\r\nbzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des\r\numseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten\r\nzu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

\r\n


\r\n

\r\n2. Angebot \r\n

\r\n

Das Angebot des Maklers versteht sich\r\nfreibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten\r\nbestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.\r\nIst dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt,\r\nso ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen\r\nund nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies\r\nnicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

\r\n


\r\n

\r\n3. Doppeltätigkeit \r\n

\r\n

Der Makler ist berechtigt, für\r\nbeide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig\r\nzu werden.

\r\n


\r\n

\r\n4. Provision \r\n

\r\n

Unsere Maklerprovision ist verdient,\r\nsofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein\r\nVertrag zustande kommt.

\r\n


\r\n

\r\n5. Gleichwertigkeit \r\n

\r\n

Dem Abschluss eines Kaufvertrages\r\nentsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung,\r\ndie Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der\r\nErwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.\r\nKommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch\r\nimmer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür\r\nunsere Provision fällig.

\r\n


\r\n

\r\n6. Beurkundung \r\n

\r\n

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme\r\nam Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

\r\n


\r\n

\r\n7. Haftung \r\n

\r\n

Die umseitige Objektbeschreibung wurde\r\naufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat\r\ndiese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für\r\nderen Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

\r\n


\r\n

\r\n8. Schlußbestimmungen /\r\nSalvatorische Klausel \r\n

\r\n

Unsere Angebote sind freibleibend,\r\nZwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.\r\nSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird\r\ndadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.\r\n

\r\n


\r\n

\r\n

Der Erfüllungsort ist Betzenweiler\r\nund der Gerichtsstand ist Riedlingen. \r\n

\r\n','ohne'),(3,'Impressum (Informationspflichten nach § 6 TDG)','

Wachter Immobilien

\r\n\r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n \r\n
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','ohne'),(19,'Wir suchen im Kundenauftrag','','links'),(15,'Immobilien-Verwaltung','

IMMOBILIENVERWALTUNG

\r\n

\r\n Sollten Sie in der letzten Zeit festgestellt haben, dass Sie sich Ihrem Mieter zu wenig widmen können \r\n oder Sie keine Zeit für die Abwicklung von bestimmten Mietverwaltungsaufgaben haben bzw. Sie nicht immer \r\n vor Ort in Ihrem Mietobjekt sein können. Dann können wir Ihnen mit unseren Dienstleistungen helfen.

\r\n Gerne kümmern wir uns um Ihre Mietangelegenheiten und die Ihres Mieters, stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen und \r\n Ihrem Mieter, schaffen ein angenehmes Klima und lösen die anstehenden Aufgaben auf kompetente Weise.\r\n

\r\n

TECHNISCHES MANAGEMENT

\r\n

\r\n Unser Objektmanagement sorgt dafür, dass die technische Infrastruktur Ihrer Immobilie problemlos funktioniert. \r\n Beleuchtung, Klimaanlagen, Außenbereich - wir haben alles im Griff. Vom Winterdienst über die Sicherheit bis zum \r\n Rechnungswesen. Zum Vorteil von Mietern und Vermietern. Sie haben uns als kompetenten Ansprechpartner für die komplette Gebäudedienstleistung:\r\n

\r\n\r\n

KAUFMÄNNISCHES MANAGEMENT

\r\n

Wir sorgen für das komplette kaufmännische Management bis zur Objektbuchhaltung, inklusive Nebenkostenabrechnungen.

\r\n','ohne'),(14,'Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen?','

Das trifft sich gut. In uns haben Sie einen zuverlässigen Partner, egal ob es sich um ein Miet- oder Verkaufsobjekt handelt.

\r\n\r\n

\r\n','rechts'),(11,'Der Makler-Alleinauftrag','

Warum einen Makler-Alleinauftrag?

\r\n

Die vorherrschende Meinung der Verkäufer einer Immobilie besteht darin, dass es besser und effektiver sei, möglichst viele Makler gleichzeitig mit der Vermittlung eines Objektes zu beauftragen, anstatt nur einen so genannten Makler-Alleinauftrag zu erteilen.
\r\n
\r\nAnhand nachfolgender Punkte soll ein wenig Aufklärung betrieben werden, warum in der Praxis die Erteilung eines Alleinauftrages sinnvoller ist.

\r\n

Nur der Alleinauftrag sichert den \"guten Ruf\" des Objektes

\r\n

Auch eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. In den Augen von Interessenten ist etwas “faul” an einem Objekt, wenn es von vielen Maklern fast öffentlich angeboten wird und sich niemand dabei sonderlich engagiert. Der Verkauf wird schwieriger und zeitraubender und nicht selten kann das Objekt nur noch unter Wert verkauft werden. Ist hingegen nur ein alleinbeauftragter Makler für die Werbung zuständig, wird dieser dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden.

\r\n

100%-Einsätze führen am ehesten zum Erfolg

\r\n\r\n

Nur die Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet den Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, besonders sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Wer glaubt, die Chancen des Objektverkaufes durch die Einschaltung möglichst vieler Makler steigern zu können, der irrt. Wenn viele Aufträge erteilt werden, wissen die einzelnen Makler genau, dass ihre jeweiligen Verkaufschancen geringer und vom Zufall abhängig sind. Der Immobilienverkauf wird zum Lottospiel. Besser ist also die Beauftragung eines einzelnen Maklers, der planvoll alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen kann.

\r\n

Optimale Erschließung des Marktes

\r\n

Nur der alleinbeauftragte Makler kann das Objekt Berufskollegen zur Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes anbieten und es damit deren Interessentenkreis ebenfalls zugängig machen. Im Gemeinschaftsgeschäft arbeiten die betreffenden Makler miteinander und nicht gegeneinander. Sie konkurrieren nicht um den Vertragsabschluss, sondern wollen ihn gemeinsam herbeiführen. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

\r\n

Einsatz aller Verkaufsinstrumentarien durch den alleinbeauftragten Makler

\r\n

Nur der Alleinauftrag erschließt dem Verkäufer das ganze moderne Instrumentarium des Maklers. In ständiger Abstimmung mit dem Verkäufer verhandelt er mit verschiedenen Interessenten. Er berät diese stellvertretend für den Verkäufer u. a. auch über Finanzierungsmöglichkeiten, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbs. Er beschafft dem Verkäufer fehlende Unterlagen und Informationen von Behörden, Kreditinstituten und Verwaltern und bereitet auch den Kaufvertrag beim Notar vor. Er fertigt aussagekräftige Exposés an und macht das Objekt \"angebotsreif\". Er organisiert Objektbesichtigungen und gibt Ratschläge für die Kaufabwicklung. Das alles erspart dem Auftraggeber Zeit, Geld, Ärger und viele Unannehmlichkeiten. Der Verkauf wird professionell und unter Einbeziehung aller Möglichkeiten abgewickelt.

\r\n

Nur bei Alleinauftrag optimale Werbung

\r\n

Nur der alleinbeauftragte Makler wird alle - in der Regel sehr kostenintensiven - Werbemaßnahmen für das Objekt durchführen. Diese gestaltet er nach der Objektanalyse und der Ermittlung der passenden Zielgruppe. Diese beinhalten die gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten, der Versand von Angebotsbriefen und Exposés sowie die Einschaltung der wichtigen Werbeträger wie Tages-, Wochen- und Fachzeitschriften und insbesondere der führenden Internetplattformen. Der alleinbeauftragte Makler erstellt also für jedes Objekt ein besonderes Werbekonzept.

\r\n

Verkäufer und alleinbeauftragter Makler arbeiten Hand in Hand

\r\n

Die Einschaltung mehrerer Makler führt häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Es mangelt an gegenseitigen Informationen und Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt. Darüber hinaus werden Interessenten dadurch verunsichert, dass sie das gleiche Objekt von mehreren Maklern angeboten bekommen. Das alles schadet dem Verkäufer. Dieser Schaden kann nur durch die Erteilung eines Alleinauftrages vermieden werden, denn nur dann bilden Makler und Auftraggeber ein eng zusammenarbeitendes Team.

','ohne'),(13,'Besuchen Sie unsere Partnerseiten, es lohnt sich... ','','ohne'),(16,'Immobilien-Verwaltung','

MIET-VERWALTUNG

\r\n

Sollten Sie in der letzten Zeit\r\nfestgestellt haben, dass Sie sich Ihrem Mieter zu wenig widmen können\r\noder Sie keine Zeit für die Abwicklung von bestimmten\r\nMietverwaltungsaufgaben haben bzw. Sie nicht immer vor Ort in Ihrem\r\nMietobjekt sein können. Dann können wir Ihnen mit unseren\r\nDienstleistungen helfen.

\r\n

Gerne kümmern wir uns um Ihre\r\nMietangelegenheiten und die Ihres Mieters, stehen in ständigem\r\nKontakt mit Ihnen und Ihrem Mieter, schaffen ein angenehmes Klima und\r\nlösen die anstehenden Aufgaben auf kompetente Weise. \r\n

\r\n

TECHNISCHES MANAGEMENT

\r\n

Unser Objektmanagement sorgt dafür,\r\ndass die technische Infrastruktur Ihrer Immobilie problemlos\r\nfunktioniert. Beleuchtung, Klimaanlagen, Außenbereich - wir\r\nhaben alles im Griff. Vom Winterdienst über die Sicherheit bis\r\nzum Rechnungswesen. Zum Vorteil von Mietern und Vermietern. Sie haben\r\nuns als kompetenten Ansprechpartner für die komplette\r\nGebäudedienstleistung: \r\n

\r\n\r\n

KAUFMÄNNISCHES MANAGEMENT

\r\n

Wir sorgen für das komplette\r\nkaufmännische Management bis zur Objektbuchhaltung, inklusive\r\nNebenkostenabrechnungen.

\r\n\r\n','ohne'),(17,'Immobilien-Verwaltung','

WEG-VERWALTUNG

\r\n

Unser Objektmanagement sorgt dafür,\r\ndass die technische Infrastruktur der Immobilie problemlos\r\nfunktioniert. Beleuchtung, Klimaanlagen, Außenbereich - wir\r\nhaben alles im Griff. Vom Winterdienst über die Sicherheit bis\r\nzum Rechnungswesen. Sie haben uns als kompetenten Ansprechpartner für\r\ndie komplette Gebäudedienstleistung:

\r\n

TECHNISCHES MANAGEMENT

\r\n\r\n

KAUFMÄNNISCHES MANAGEMENT

\r\n

Wir sorgen für das komplette\r\nkaufmännische Management bis zur Objektbuchhaltung, inklusive\r\nNebenkostenabrechnungen.

\r\n\r\n','ohne'); /*!40000 ALTER TABLE `Uns` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `User` -- DROP TABLE IF EXISTS `User`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `User` ( `userId` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `userTitle` varchar(64) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userFirstname` varchar(64) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userLastname` varchar(64) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userEmail` varchar(64) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userPassword` varchar(32) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userPhone` varchar(32) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userMobile` varchar(32) COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `userIsAdmin` enum('N','Y') COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL DEFAULT 'N', `userIsBuero` enum('N','Y') COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL DEFAULT 'N', `userCreateDate` datetime NOT NULL, `userCreateUser` int(11) NOT NULL, `userDeact` enum('N','Y') 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00:00:00'),(1,'rink@ri-st.de','pupser',1,1,0,1,0,1,0,1,1,1,1,1,0,0,11,'2010-03-02 15:17:00','2010-05-12 10:30:41'); /*!40000 ALTER TABLE `admins` ENABLE KEYS */; UNLOCK TABLES; -- -- Table structure for table `inter` -- DROP TABLE IF EXISTS `inter`; /*!40101 SET @saved_cs_client = @@character_set_client */; /*!40101 SET character_set_client = utf8 */; CREATE TABLE `inter` ( `ID` int(11) NOT NULL AUTO_INCREMENT, `TID` int(11) NOT NULL, `Aktiv` tinyint(1) NOT NULL, `Anrede` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Vorname` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Nachname` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Adresse` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `PLZ` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Ort` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Telefon` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Fax` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Mobil` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Firma` text COLLATE latin1_german1_ci NOT NULL, `Email` text COLLATE latin1_german1_ci 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und\r\nDuschkabine vorhanden.\r\nEin Gäste-WC ist ebenfalls vorhanden.\r\nBesichtigungen nur mit vorheriger Absprache möglich.','Sonstige','Neuwertig','Gehoben','','',2.00,1,2,75,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422','Bad Buchau','840,00',420,0,150,0,1,0,0,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'Keine Angabe',0,'',1,0,1,1,0,1,1,1,0,0,0,'Zentralheizung','Oel','Bad','',0,0,0,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich im Zentrum von Bad Buchau.\r\nSchulen, Kindergarten sowie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort gegeben.','','Keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','Küche','Wohnen','Schlafen','Bad','Dusche','Gäste-WC','Leuchtelemente','Grundrissplan','','',0,0,0,'','2012-01-24 16:36:24','2012-01-25 17:05:24'),(2127,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,56,0,1,0,0,1,'2 Zimmer Wohnung in Bad Buchau EBK, Stellplatz','','Die 2 Zimmer Wohnung befindet sich im 1. OG. Die Bodenbeläge bestehen aus PVC sowie Teppich. Das Tageslichtbad besitzt ein Waschbecken, WC sowie eine Dusche. Eine neuwertige EBK ist vorhanden. \r\n\r\nDie Wohnung ist teilmöbliert. ','keineAngabe','Gepflegt','Normal','','',2.00,1,3,62,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',300,0,100,0,1,0,20,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'Keine Angabe',0,'',1,0,1,1,0,1,0,1,1,0,0,'Zentralheizung','Oel','Küche','kabel',1,0,1,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort gegeben.','','Keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','EBK','','','','','','','','','',0,1,0,'','2012-01-25 17:14:21','2012-04-12 14:24:33'),(2128,3,'gewerbe','Produktionshalle','Miete',2,0,0,0,1,0,0,1,'**NEU** Gewerbefläche direkt an der B30 + Büroräume','Gewerbe, B30, Hochdorf, Biberach, Büroräume','Das Objekt mit ca. 450² Gesamtfläche befindet sich unmittelbar an der B30 mit einer dazugehörigen Hoffläche von ca. 1500 m². \r\nDie Räumlichkeiten können als Lagerhalle, Werkstatt sowie als Produktionsstätte genutzt werden. Weiterhin sind 2 Büroräume, je ein seperates WC und Aufenthaltsraum für die Werkstatt als auch für die Büroräume vorhanden. Das Objekt ist mit einer Kranbahn (Traglast 8.000 kg) ausgestattet.','','Gepflegt','Gehoben','2005','',0.00,0,1,1500,450,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88454','Hochdorf','1 Monatskaltmiete',1900,0,150,0,1,0,0,0,0,1,'1 Monatsgrundmiete zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'',0,0,'',0,'',1,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,'Zentralheizung','Oel','','',0,0,0,0,0,0,'','','keine Angabe',0.00,1,0,0,'','','','','Aussenansicht','Halle','Halle','Hoffläche','Übergang zu den Büroräumen','Flur','Büro 1','Büro 2','WC','WC',0,0,0,'RIST2012041212295934085e859a476','2012-01-25 17:15:06','2013-12-01 08:47:58'),(2130,3,'wohnen','Wohnung','Kauf',2,0,286,0,1,0,0,1,'Schöne 3 Zimmer Wohnung in Bad Buchau *89.990,- €*','3 Zimmer Wohnung Bad Buchau, Wohnung Bad Buchau,','Diese schöne 3 Zimmerwohnung mit ca. 85 m² Wohnfläche befindet sich im 1. OG. Die Bodenbeläge bestehen aus Laminat, Teppich und Fliesen. In der abgeschlossenen Küche ist eine Einbauküche vorhanden und eine Essecke kann zusätzlich eingerichtet werden. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC ausgestattet. Die Waschmaschine findet hier ebenfalls noch ihren Platz. Die Wohnung ist vermietet! ','Sonstige','Gepflegt','Normal','','',3.00,1,3,85,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'vermietet','','','88422','Bad Buchau','',89990,225,0,0,0,0,0,0,430,1,'3,0 % zuzügl. 19 % MwSt','',0,0,'',0,0,'',0,'',1,0,1,0,1,1,0,1,0,0,1,'Zentralheizung','Oel','Bad','',1,1,0,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich im Zentrum von Bad Buchau. \r\nSchulen, Kindergarten sowie sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort gegeben.','','Keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','Wohnen','Zimmer 1','Küche','Küche + Essbereich','Grundrissplan','Flur','Zimmer 3','Aussenansicht','','',0,0,0,'RIST20120721170046321ec0409bd12','2012-01-25 17:23:42','2012-01-25 17:36:40'),(2131,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,73,0,1,0,0,1,'4 Zimmer Wohnung in Bad Buchau','','Die Wohnung befindet sich im 1. OG und verfügt über einen seperaten Seiteneingang. Eine EBK ist vorhanden. Das Bad besitzt ein Waschbecken sowie eine Badewanne. Die Bodenbeläge bestehen aus PVC, Laminat sowie Fliesen. ','keineAngabe','Vollstaendig Renoviert','Normal','','2012',4.00,1,3,130,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',490,0,150,0,1,0,40,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'Auszug',0,'',1,0,1,3,1,1,1,0,1,0,1,'Zentralheizung','Oel','Bad','kabel',1,1,0,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort gegeben. ','','Keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','Zimmer 1','Zimmer 2','','Zimmer 3','Bad','Flur','','','','',0,0,0,'RIST20120727062004207e747403751','2012-04-12 12:39:25','2012-04-12 14:55:23'),(2132,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,60,0,0,0,1,0,'**Renovierte 3 Zimmer-Wohnung in Bad Buchau, EBK **','3 Zimmer Wohnung, Bad Buchau, EBK, Wohnen Bad Buchau','Die renovierte 3 Zimmer Wohnung befindet sich im 2. OG. Die Bodenbeläge bestehen aus modernen Laminatböden sowie Fliesen. Das Bad besitzt ein Waschbecken, WC sowie eine Badewanne. Eine EBK sowie eine Speisekammer sind vorhanden. ','keineAngabe','Vollständig Renoviert','Normal','1980','',3.00,2,3,63,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',360,0,110,0,1,0,0,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'nach Vereinbarung',0,0,'Auszug',0,'',1,1,1,2,1,0,0,1,1,0,1,'Zentralheizung','Oel','Bad','Kabel',20,0,1,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort gegeben.','','keine Angabe',0.00,1,0,0,'','','','','Zimmer 1','Essecke','Zimmer 2','Zimmer 3','','','','','','',0,1,0,'RIST20140518101254929c61a170a4c','2012-06-14 10:10:42','2014-10-31 15:08:51'),(2142,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,4,0,1,0,1,1,'2,5 Zimmer Wohnung in Bad Buchau mit Balkon','','Die 2,5 Zimmerwohnung mit ca. 55 m² Wohnfläche befindet sich im 2. OG eines Mehrparteienhauses. Die Bodenbeläge bestehen aus Laminat, Teppich sowie Fliesen. In das offen gestaltete Wohnzimmer kann zusätzlich eine Essecke eingerichtet werden. Der Balkon ist vom Wohnzimmer aus zugänglich. Das weiß gefließte Tageslicht-Badezimmer ist mit einer Badewanne, Waschbecken sowie einem WC ausgestattet. Ein PKW-Stellplatz steht kostenfrei zur Verfügung. Ein Kellerraum ist ebenfalls vorhanden. 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Das weiß gefließte Badezimmer wurde komplett neu eingerichtet und ist mit einer Badewanne, Dusche, Waschbecken, WC sowie einem Spiegelschrank ausgestattet. Die Waschmaschine findet hier ebenfalls noch ihren Platz. 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In der abgeschlossenen Küche ist eine Einbauküche vorhanden und eine Essecke kann zusätzlich eingerichtet werden. In der Einbauküche sind teils neuwertige elektrische Geräte vorhanden. Das weiß gefließte Badezimmer ist mit einer Badewanne, Dusche, Waschbecken, WC sowie einem Spiegelschrank ausgestattet. \r\nDer Energieausweis ist in Erstellung.','keineAngabe','Gepflegt','Normal','1980','',1.50,1,0,55,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'n. 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OG. Die Bodenbeläge bestehen aus Fliesen sowie PVC. In der abgeschlossenen Küche ist eine Einbauküche mit einem neuwertigem Ceranfeld sowie einem neuwertigem Backofen vorhanden. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, Dusche, 2 Waschbecken, WC sowie einem Spiegelschrank ausgestattet. 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Das Schlafzimmer ist mit einem Laminatboden\r\nausgestattet. Im Wohnzimmer befindet sich ein schöner Kachelofen, der vom Flur aus bedient werden kann. Gleichzeitig kann mit diesem Kachelofen der komplette Flur, Küche sowie das OG beheitz werden.\r\nDie Bodenbeläge bestehen teilweise aus Fliesen und Laminat, teilweise auch aus hochwertigen\r\nKunstoffböden. Der Küchenraum ist mit einer EBK ausgestattet, sowie genügend Platz für eine Essecke.\r\nDas Tageslichtbad ist mit einer Badewanne, WC und Waschbecken ausgestattet.\r\nWeiterhin bestitzt die Wohnung ein Gäste-WC.','Maisonette','Gepflegt','Normal','1970','',3.00,0,2,141,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'01.09.2013','','','88427','Bad Schussenried-Roppertsweiler','2 Monatskaltmieten',550,0,100,0,0,0,0,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'keine Angabe',0,'',1,1,1,2,1,0,1,0,1,0,1,'Ofenheizung','KeineAngabe','','Kabel',1,1,0,1,1,1,'','- Kachelofen über zwei Etagen\r\n- EBK \r\n- Gäste-WC\r\n- Fliesen\r\n- Laminat','keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','EBK','EBK','Kachelofen','Wohnzimmer','Schlafzimmer','Eingangsbereich','','','','',0,0,0,'RIST201307141734196921e6f34b6a0','2013-07-14 17:11:22','2013-11-03 21:16:10'),(2138,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,27,0,1,0,1,1,'3-Zimmer-Wohnung in Bad Buchau, EBK, Balkon ','3 Zimmer Wohnung, Bad Buchau, Wohnung Bad Buchau','Die Dachgeschoss-Wohnung mit ca. 53 m² befindet sich in zentrumsnähe und ist mit neuwertigen Laminatböden sowie Feinsteinzeug-Fliesen ausgestattet. \r\nDas Tageslichtbad beinhaltet eine Badewanne sowie ein Waschbecken. Ein neuwertig gefliestes Gäste-WC ist ebenfalls vorhanden. \r\nDie neue Einbauküche ist mit einer Kühl- Gefrierkombination, einem Ceran-Kochfeld, Backofen sowie einem Geschirrspüler ausgestattet. \r\nEin Balkon gehört ebenfalls zur Wohnung.','Dachgeschoss','Gepflegt','Normal','1960','2013',3.00,2,2,53,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',420,0,170,0,1,0,0,0,0,0,'','',0,0,'nach Vereinbarung',0,0,'keine Angabe',0,'',1,0,1,2,1,0,1,0,0,0,1,'Zentralheizung','Oel','Küche','Kabel',1,0,1,0,1,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte sind vor Ort gegeben.','','keine Angabe',291.00,1,0,0,'','','','','Zimmer 1','Küche','Küche','Zimmer 2','Zimmer 3','Gäste-WC','','','','',0,0,0,'RIST201311031602387367f3168f155','2013-07-14 17:35:58','2015-12-13 20:13:35'),(2139,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,43,0,1,0,0,1,'3 Zimmer Wohnung in Bad Schussenried-Roppertsweiler','3 Zimmer Wohnung in Bad Schussenried-Roppertsweiler','Diese 3 Zimmer Wohnung befindet sich in Bad Schussenried Ortsteil Roppertsweiler. Die Erdgeschoss-Wohnung ist mit Fliesen und Laminat ausgestattet. Das Tageslichtbad besitzt ein Waschbecken, ein WC, eine Badewanne sowie eine Dusche. Im lichtdurchfluteten Wohnzimmer ist ein Kachelofen vorhanden, mit der die Wohnung beheizt werden kann. Eine Einbauküche ist ebenfalls vorhanden. Für 40€-mtl. kann eine Garage angemietet werden.','Erdgeschoss','Gepflegt','Normal','1970','',3.00,0,1,80,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'01.09.2013','','','88427','Bad Schussenried','2 Monatskaltmieten',420,0,80,0,0,0,0,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19 % MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'keine Angabe',0,'',1,0,1,2,1,1,0,1,0,0,0,'keine Angabe','KeineAngabe','Küche','Kabel',1,1,0,1,0,1,'','- Fliesen\r\n- Laminat\r\n- EBK\r\n- Kachelofen\r\n','keine Angabe',0.00,0,0,0,'','','','','EBK','Wohnzimmer','Wohnzimmer','Schlafzimmer','Schlafzimmer','Gäste-WC','','','','',0,0,0,'RIST20130714180419957f2becff720','2013-07-14 17:55:31','2014-05-12 16:40:45'),(2140,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,87,0,1,0,1,1,'**Erstbezug einer 5-Zimmer-Wohnung in Bad Buchau nach Sanierung!**','Wohnung, Bad Buchau','Erstbezug einer 5-Zimmer-Wohnung in Bad Buchau nach Sanierung!\r\n\r\nDie Wohnung mit ca. 102 m² befindet sich im 1. OG und ist mit neuen Laminatböden sowie Feinsteinzeug-Fliesen ausgestattet. \r\nDas Tageslichtbad beinhaltet eine Badewanne sowie ein Waschbecken. Ein neu gefliestes Gäste-WC ist ebenfalls vorhanden.\r\nDie neue Einbauküche ist mit einer Kühl- Gefrierkombination, einem Ceran-Kochfeld, Backofen sowie einem Geschirrspüler ausgestattet. \r\nEin Balkon, welcher vom Schlafzimmer aus zugänglich ist, gehört ebenfalls zur Wohnung. ','keineAngabe','Erstbezug Nach Sanierung','Normal','1960','2013',5.00,1,1,102,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88422 ','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',500,0,190,0,1,0,0,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19% MwSt.','',0,0,'nach Vereinbarung',0,0,'Auszug',0,'',1,0,1,3,1,0,1,0,1,0,1,'Zentralheizung','Oel','Küche','Kabel',0,0,1,0,1,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte sind vor Ort gegeben.','','keine Angabe',0.00,1,0,0,'','','','','Küche','Zimmer 1','Zimmer 2','Zimmer 3','Zimmer 4','Zimmer 5','Gäste-WC','','','',0,0,0,'RIST201311031644572549f40e00515','2013-11-02 09:55:28','2014-05-11 19:56:54'),(2144,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,11,0,1,0,1,1,'2 Zimmer Wohnung in Eberhardzell, EBK, Balkon','','Die helle 2-Zimmer-DG-Wohnung mit ca. 58 m² befindet sich in einer ruhigen Wohngegend in Eberhardzell. \r\nDie Bodenbeläge sind Laminat in beiden Zimmern, sowie Fliesenboden in der Küche und im Bad. Eine Einbauküche mit Geschirrspüler ist vorhanden. \r\nDer Balkon ist vom Wohnzimmer aus zugänglich. \r\nEin Kellerraum ist vorhanden. \r\n\r\nDer Energieausweis ist in Erstellung. \r\n','Dachgeschoss','Gepflegt','Normal','1979','',2.00,2,2,58,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','88436','Eberhardzell','2 Monatskaltmieten',350,0,140,0,1,0,20,0,0,0,'','',0,0,'nach Vereinbarung',0,0,'keine Angabe',0,'',1,0,1,1,1,0,0,1,0,0,1,'Zentralheizung','Oel','Bad','Kabel',1,0,1,0,1,0,'','','keine Angabe',0.00,1,0,0,'','Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit Ihrem vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer bearbeiten können. ','','','Wohnzimmer','','','','','','','','','',0,0,0,'','2016-01-25 16:52:19','2016-01-25 17:13:24'),(2141,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,11,0,1,0,0,0,'Lichtdurchflutete 3 Zi-Whg. mit Balkon in Bad Buchau','','Die lichtdurchflutete 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 80 m² Wohnfläche befindet sich im 1. OG eines Mehrparteienhauses in Bad Buchau. Eine moderne EBK mit Speisekammer ist vorhanden. Das Tageslichtbad besitzt zwei Waschbecken, eine Badewanne sowie eine Duschkabine. Ein Gäste-WC ist ebenfalls vorhanden. Über das großzügige Wohnzimmer gelangen Sie auf den Balkon.\r\nEin TG-Stellplatz steht zur Verfügung und kann zusätzlich angemietet werden. ','keineAngabe','Gepflegt','Normal','1993','',3.00,1,0,80,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'sofort','','','888422','Bad Buchau','2 Monatskaltmieten',500,0,200,0,1,0,25,0,0,1,'2 Monatsgrundmieten zuzügl. 19% MwSt.','',0,0,'keineAngabe',0,0,'keine Angabe',0,'',1,1,1,2,1,1,1,0,0,0,1,'Zentralheizung','Gas','Keller','Kabel',1,1,0,0,1,0,'Die Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte sind vor Ort gegeben.','Die Bodenbeläge sind Laminat sowie Fliesen. 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Dafür laden wir Sie gerne zu einem Besichtigungstermin ein. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen bei einem persönlichen Gespräch. Der Endenergiebedarf beträgt 111,50 kWh/(m²a).','keineAngabe','Erstbezug','Gehoben','2014','2014',2.00,2,2,44,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'nach Vereinbarung','','','88454','Unteressendorf','780',390,0,80,0,1,0,20,0,0,0,'','',0,0,'verboten',0,0,'keine Angabe',0,'',1,1,1,1,0,1,0,1,1,0,0,'Zentralheizung','Pelletheizung','','Satellitenanschluss',1,0,1,0,0,0,'Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage der Teilgemeinde Unteressendorf mit ca. 558 Einwohnern. \r\nDie Fahrtzeit nach Biberach beträgt ca. 10 min., nach Bad Walsee ca. 15 min.','- Einbauküche mit Markengeräten\r\n- Fußbodenheizung in allen Räumen\r\n- Hochwertige Badmöbel \r\n- Laminat u. Fliesen','keine Angabe',0.00,1,0,0,'','Allgemeiner Hinweis:\r\nWir weisen darauf hin, dass lediglich Anfragen mit kompletten Anschrift und Telefonnummer bearbeitet werden können. \r\n\r\nFür die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.','','','Essbereich / Küche','Essbereich','Zimmer 1','Bad','','','','','','',0,0,0,'','2016-03-22 16:56:44','2016-03-22 18:02:52'),(2146,3,'wohnen','Wohnung','Miete',2,0,5,0,1,0,1,1,'Neubau | 4-Zimmer-Wohnung in Unteressendorf | Wohnung 2','Neubau | 4-Zimmer-Wohnung in Unteressendorf | Wohnung 2','Die in einem 6-Parteienhaus sich befindende Vier-Zimmer Neubau-Wohnung (WHG-Nr. 2) verfügt über eine hervorragende Raumaufteilung und lässt Ihr Herz höher schlagen. Lassen Sie sich von der hochwertigen Ausstattung dieser Immobilie überzeugen. Dafür laden wir Sie gerne zu einem Besichtigungstermin ein. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen bei einem persönlichen Gespräch. Der Endenergiebedarf beträgt 111,50 kWh/(m²a).','keineAngabe','Erstbezug','Gehoben','2014','2014',4.00,1,2,92,0,0,0,0,0,0,0.00,0.00,'nach Vereinbarung ','','','88454','Unteressendorf ','1600',800,0,150,0,1,0,20,0,0,0,'','',0,0,'verboten',0,0,'keine Angabe',0,'',1,1,1,3,0,1,1,1,1,0,0,'Zentralheizung','Pelletheizung','','Satellitenanschluss',2,0,1,0,1,0,'Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage der Teilgemeinde Unteressendorf mit ca. 558 Einwohnern. \r\nDie Fahrtzeit nach Biberach beträgt ca. 10 min., nach Bad Walsee ca. 15 min.','- Einbauküche mit Markengeräten\r\n- Fußbodenheizung in allen Räumen\r\n- Hochwertige Badmöbel \r\n- Laminat u. 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