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<h1>Alles über Sachverständige</h1>
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<h2>Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige</h2>
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<p>In Deutschland ist die Bezeichnung des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Daraus ergibt sich,
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dass jeder ohne Nachweis seiner Qualifikationen sich als Sachverständiger bezeichnen kann.<br>
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Sicherlich mögen viele "freie Sachverständige" auf Ihren Fachgebieten über herausragendes Wissen
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verfügen, allerdings haben sie dies in der Regel nie unter Beweis stellen müssen.<br>
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Um eine Abgrenzung zwischen wirklichen Experten und oben genannten Anbietern zu schaffen, sieht der
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Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt dem Sachverständigen auf einem bestimmten
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Fachgebiet, besonders qualifiziert zu sein. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
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sind darauf vereidigt unabhängig und unparteiisch zu handeln. Dritte, denen Gutachten von solchen
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Sachverständigen vorgelegt werden, können sich somit auf diese Ergebnisse verlassen.<br>
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Neutrale Gutachten stärken den Ruf und die Position des Auftraggebers.<br>
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Durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, werden öffentlich bestellte und vereidigte
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Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt, so verlangt es die Prozessordnung deutscher
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Gerichte.</p>
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<h2>Ständig auf dem Prüfstand</h2>
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<p>Nur Fachleute mit herausragenden Qualifikationen werden öffentlich bestellt und vereidigt.<br>
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Um die Bestellung zu erhalten, müssen sich die Bewerber einem aufwändigen Schulungs- und
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Prüfverfahren unterziehen. Probegutachten sind einzureichen und ständige Fortbildungsmaßnahmen
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nachzuweisen.<br>
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Im Anschluss steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
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Bestellungskörperschaft.<br>
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Entspricht ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen, können bereits vereidigte
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Sachverständige ihren Status verlieren, wodurch sich eine Fortbildungspflicht ergibt. Diese wird von den
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Bestellkörperschaft kontrolliert.</p>
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<h2>Gesetzgebung, Vertrauen und Sicherheit</h2>
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<p>Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für
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unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber
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dazu bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
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dieser Sachverständigen und die Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen,
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Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen
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Anforderungen gerecht wird.</p>
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